Sinn und Zweck der CO2 KFZ Steuer
Lange Diskussionen gingen der neuen Kfz-Steuer voran. Tiefensee, Gabriel und Steinbrück konnten zunächst keine Einigung erzielen. Viele Fragen wollten geklärt werden: Welche Basis soll zur Berechnung dienen, wie die Verteilung der Einnahmen stattfinden?
Nun ist es beschlossene Sache: Ab Juli 2009 tritt die neue Kfz-Steuer im Rahmen des Konjunkturpaktes II in Kraft. Eine Steuererleichterung für sparsame Autos soll zum einen die Industrie unterstützen, und zum anderen die Umwelt schonen. Aber was genau ändert sich eigentlich?
Die zukünftige Steuerregelung gilt nur für Neuwagen, für ältere Autos ändert sich nichts. Zunächst sollte die neue Kfz-Steuer nur nach dem CO2-Ausstoß berechnet werden. Durch die Besteuerung des Kraftstoffverbrauches ist das Hauptaugenmerk auf den Klimaschutz gerichtet. Nach einigen Debatten wird der Hubraum weiterhin Bestandteil bleiben. Die Berechnung wird sich dabei wie folgt darstellen:
Diesel und Benziner werden unterschiedlich berechnet, für Benziner werden zukünftig 2 Euro pro 100 Kubikzentimeter anfallen, für Diesel 9,50 Euro. Die höhere Berechnung für Dieselmotoren ist auf die Besteuerung des Kraftstoffes an der Tankstelle zurückzuführen, denn Benziner haben einen höheren Mineralsteuersatz. Der Ausgleich findet in dem höheren Sockelsteuersatz für Dieselmotoren statt.
Pkws, die weniger als 120 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer ausstoßen, werden vom CO2-Steueranteil bis 2012 befreit. Alle anderen Fahrzeuge werden mit 2 Euro pro Gramm CO2 berechnet. Mit der neuen Besteuerung sollen Spritfresser stärker zur Kasse gebeten werden, und zu einem Umdenken bei der Anschaffung eines Neufahrzeuges bewegen. Bis Juli 2009 ist also noch Zeit……..







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